Die drei Kirchgemeinden Henau-Niederuzwil, Bichwil-Oberuzwil und Jonschwil regeln die staatskirchenrechtliche Verwaltung der gemeinsamen Aufgaben der Seelsorgeeinheit gemäss Art. 4 des Verbandsdekrets des Kath. Konfessionsteils des Kantons St.Gallen per 1.1.2020 in der öffentlich-rechtlichen Form eines Zweckverbandes.
Hauptsächlich ist dies das Führen des Personals für die gemeinsamen seelsorgerischen Aufgaben sowie die Finanzierung der gemeinsamen pastoralen Anlässe.
Für weitere Aufgaben ist die jeweilige Kirchenverwaltung zuständig - Henau-Niederuzwil, Bichwil-Oberuzwil oder Jonschwil.